Der Ablauf im Trauerfall

Was jetzt zu tun ist.

Eins nach dem anderen

In dieser emotionalen Ausnahmesituation fällt es nun schwer, Formalitäten und Organisatorisches in Angriff zu nehmen. Wir sind vom ersten Augenblick für Sie da und stehen an Ihrer Seite.

Die folgenden Informationen sollen bereits die erste Hilfe geben und Sie über das Notwendige informieren.

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Erste Schritte

Benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und verbleibt in der Regel beim Verstorbenen. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Anschließend können Sie uns telefonisch rund um die Uhr benachrichtigen. Wir beraten Sie in einem ersten Gespräch und erledigen anschließend die notwendigen Angelegenheiten. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die Dinge, bis Sie entschieden haben, welches Bestattungsinstitut Sie für den weiteren Ablauf beauftragen wollen.

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Das Gespräch mit uns

Natürlich ist die Situation emotional belastend, aber wir müssen mit den Angehörigen über die Art der Bestattung, über eventuelle Benachrichtigung von Verwandten und Freunden, die Traueranzeige, die Auswahl der Grabstätte u.v.m. sprechen. Am besten holen Sie sich dafür Unterstützung aus der Familie oder dem Freundeskreis. Das Gespräch findet bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Institut statt, ganz nach Ihren Wünschen.

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Welche Dokumente werden benötigt?

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt sind je nach Familienstand des Verstorbenen unterschiedliche Urkunden (im Original) erforderlich. Liegen Ihnen die Unterlagen nicht vor, besorgen wir für Sie die fehlenden Dokumente bei den entsprechenden Ämtern.

  • die Todesbescheinigung
  • bei Ledigen – die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten – die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen – die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde mit Scheidungseintrag oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten – die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geburt und/oder Heirat im Ausland
    • Geburts-/Heiratsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung
    • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten im Original mit deutscher Übersetzung
    • Registrierschein
    • Einbürgerungsurkunde
  • Bescheinigung über Namensänderung
  • den Personalausweis des Verstorbenen

Bei der Beschaffung nicht vorhandener Urkunden/Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Hygienische Versorgung und Ankleiden

Nach der Überführung des Verstorbenen ins Bestattungsinstitut beginnt die hygienische Versorgung und die kosmetische Pflege. Wir legen dabei Wert auf eine natürliche Anwendung mit Cremes und vertrauten Düften. Die Kleidung des Verstorbenen sollte das bekannte Aussehen unterstreichen, denn diese Bilder werden in Erinnerung bleiben.

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Abschied nehmen im Seelenfrieden

In der Regel besteht seitens der Angehörigen der Wunsch, am offenen Sarg Abschied zu nehmen. Wir bieten dazu in unseren Abschiedsräumen „Seelenfrieden“ die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre zur Ruhe zu kommen und sich ganz auf den Abschied zu konzentrieren.

Auch die häusliche Aufbahrung ist wieder ein Thema. Gerne bereiten wir für diese Art des Abschieds alles vor.